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Rot-Weiß-Rot-Karte

die, -, -n

Nachweis einer befristeten Niederlassungs- und beschränkten Erwerbsbewilligung in Österreich


Wortart: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 25.08.2014
Bekanntheit: 13%  
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Kommentare (2)


* « Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) wird ein neues, kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem für qualifizierte Arbeitskräfte eingeführt.
Dem Modell liegen die Vorschläge der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung zu Grunde. Angelehnt an die erfolgreichen Zuwanderungsmodelle anderer Staaten soll eine flexiblere, mit personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien kombinierte Neuzuwanderung jener qualifizierten Arbeitskräfte ermöglicht werden, die nicht aus dem vorhandenen Arbeitskräftepotenzial rekrutiert werden können und zur Sicherung bestehender und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze notwendig sind.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll die bisherige Regelung für Schlüsselkräfte ersetzen und in zwei Varianten ausgestellt werden:
• RWR-Karte: berechtigt zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.
• RWR-Karte plus: berechtigt zur Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Die wichtigsten Kriterien sind Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, Mindestentlohnung.» (www.arbeitsmarktoeffnung.at)

* «Seit 1. Juli 2011 bekämpft die Rot-Weiß-Rot-Karte den Fachkräftemangel in Österreich. Damit erreicht die WKÖ die Umsetzung eines Punktesystems für Zuwanderung» ( www.wko.at/ 18.12.2013)
Koschutnig 25.08.2014


« „Gut, dass es endlich die Rot-Weiß-Rot-Karte gibt! Nun kann ich einen dringend benötigten KFZ-Spengler, der in Österreich oder einem anderen EU-Land nicht zu finden war, auch aus einem nicht EU-Land in meinen Betrieb holen“. » (www.wko.at/ )
Koschutnig 25.08.2014





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